Beantragung

Es gibt viele Gründe, warum eine Familie zeitweise Hilfe im Alltag, bei der Versorgung der Kinder und des Haushalts benötigen kann. Eine akute und schwere Erkrankung, ein Kur- oder Klinikaufenthalt, eine Entbindung, eine Mehrlingsgeburt, mehrfache und überfordernde Belastungen, Tod oder Ausfall eines Elternteils, um nur einige Beispiele zu nennen.

In solchen Fällen können Familien - mit Kindern unter 12 bzw. 14 Jahren oder einem behinderten Kind - tatkräftige und qualifizierte Hilfe durch eine Familienpflegerin erhalten. Für diese Unterstützung - oft unter dem Namen Haushaltshilfe bekannt - gibt es in vielen Fällen einen gesetzlichen Anspruch gegenüber Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern.

So beantragen Sie Familienpflege:

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, wenn Sie Familienpflege (Haushaltshilfe) aufgrund einer Erkrankung oder Rehabilitation benötigen. Nehmen Sie Kontakt zum Familienpflegedienst oder zur Sozialstation in Ihrer Nähe auf. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und Finanzierung.
    Lassen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe ausstellen. Eine ärztliche Bescheinigung ist nur bei ambulanter Behandlung erforderlich. Wichtig: In der ärztlichen Bescheinigung muss die Erkrankung (medizinische Indikation), der daraus folgende Hilfebedarf und der erforderliche Zeitumfang nachvollziehbar festgehalten sein.
  2. Stellen Sie einen Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrem Sozialversicherungsträger (Ihrer Krankenkasse).
    Überlegen Sie, ob Sie die Hilfe einer Familienpflegefachkraft benötigen oder einen Zuschuss für eine selbst organisierte Kraft in Anspruch nehmen wollen. Sie erhalten Familienpflege, wenn die Hilfe nicht durch andere Familienangehörige oder Freunde geleistet werden kann.
  3. Nehmen Sie Kontakt zum Familienpflegedienst in Ihrer Nähe auf.
    Hier erhalten Sie bei Bedarf Informationen, Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung.
  4. Wenn Sie aus anderen Gründen, z. B. bei mehrfacher Belastung und vorübergehender Überforderung, Hilfe bei der Versorgung von Kindern und Haushalt benötigen, können Sie diese auch beim Jugendamt oder Landratsamt in Ihrer Nähe beantragen.
    Der Familienpflegedienst in Ihrer Nähe und die Berater/-innen der Caritas oder Diakonie sind Ihnen bei der Beantragung und Vermittlung der erforderlichen Unterstützung behilflich.
  5. Bitte beachten Sie: Je nach Situation müssen Sie eine Zuzahlung bzw. einen Eigenbeitrag an den Kostenträger entrichten.
    Nicht in allen Fällen ist dies jedoch erforderlich. Ihr Familienpflegedienst oder Ihr Kostenträger informiert Sie hierzu gerne.